Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen
Qualifizierte
Lage- und Höhenpläne zur Bauvorlage
Schnurgerüsteinmessungen
Einmessbescheinigungen nach Art. 72 Abs.
6 Satz 2 BayBO
Sockel- und
Abstandsflächenkontrollen
Gebäudevermessung
nach VermKatG Art. 8 Abs. 9
Hierzu kann der Bauherr den
Sachverständigen beauftragen.
Dieser misst dann an Stelle des
Vermessungsamtes das Gebäude ein
und erstellt die zur Übergabe notwendigen
Unterlagen.
Das
VA übernimmt danach den neuen Bestand in die Flurkarte.
Grundstücksteilungen
Parzellierung
von Baugrundstücken für Bauträger und Gemeinden
zum
Zwecke
einer beschleunigten Grundbucheintragung durch
Sonderung
Bau- und Entwurfsvermessung
Lage- und
Höhenvermessungen
Erstellen von Bestandsplänen als
Planungsgrundlage für Maßnahmen
im Hochbau, Tiefbau, Straßenbau,
Hochwasserschutz, Dorferneuerung
Absteckung der Entwürfe in der Örtlichkeit
Detailvermessung
für Bauausführung
Leitungskataster
Einmessung
von Schächten, Wasser- Abwasser-, Gasleitungen,
Bohrstellen etc. zur
Übernahme in Geoinformationssysteme
Erdmassenberechnung
Tachymetrische
Gelände- und Querprofilaufnahmen
Digitales Geländemodell DGM
Massenberechnungen
- aus
Dreiecksprismen
-
aus Querprofilen zwischen Begrenzungslinien nach REB
http://vermessung.bayern.de/grenze/gebaeudeeinmessung.html