Unsere Leistungen für Sie

Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen

         -  Qualifizierte Lage- und Höhenpläne zur Bauvorlage
         -  Schnurgerüsteinmessungen
         -  Einmessbescheinigungen nach Art. 72  Abs. 6  Satz 2  BayBO
         -  Sockel- und Abstandsflächenkontrollen

             NEU  in Bayern:
         -  Gebäudevermessung nach VermKatG Art. 8 Abs. 9
             Hierzu kann der Bauherr  jetzt den Sachverständigen beauftragen. Dieser misst dann
             an Stelle des Vermessungsamtes das Gebäude ein und erstellt die zur Übergabe not-
             wendigen Unterlagen. Das Vermessungsamt übernimmt danach den neuen Bestand
             in die Flurkarte.

Grundstücksteilungen

          Parzellierung von Baugrundstücken für Bauträger und Gemeinden zum Zwecke einer
           beschleunigten Grundbucheintragung durch Zerlegung oder Sonderung .

  Bau- und Entwurfsvermessung

          -  Lage- und Höhenvermessungen
          -  Erstellen von Bestandsplänen als Planungsgrundlage für Maßnahmen im
             Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Hochwasserschutz, Dorferneuerung usw.
          -  Absteckung der Entwürfe in der Örtlichkeit
          -  Detailvermessung für Bauausführung

 Leitungskataster     

            - Einmessung von Kanalschächten, Wasser- Abwasser-, Gasleitungen, Bohrstellen etc.
              zur Übernahme in Geoinformationssysteme

  Erdmassenberechnung

       Tachymetrische Gelände- und Querprofilaufnahmen
         -  Digitales Geländemodell DGM

        Massenberechnungen
         - aus Dreiecksprismen
         - aus Querprofilen zwischen Begrenzungslinien nach REB
 
 

http://vermessung.bayern.de/grenze/gebaeudeeinmessung.html