Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen
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Qualifizierte Lage- und Höhenpläne zur Bauvorlage
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Schnurgerüsteinmessungen
- Einmessbescheinigungen nach Art. 72
Abs. 6 Satz 2 BayBO
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Sockel- und
Abstandsflächenkontrollen
NEU in Bayern:
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Gebäudevermessung
nach VermKatG Art. 8 Abs. 9
Hierzu kann der Bauherr jetzt den
Sachverständigen beauftragen. Dieser misst dann
an Stelle des Vermessungsamtes das Gebäude
ein und erstellt die zur Übergabe not-
wendigen Unterlagen. Das Vermessungsamt
übernimmt danach den neuen Bestand
in die Flurkarte.
Grundstücksteilungen
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Parzellierung von Baugrundstücken für
Bauträger und Gemeinden zum Zwecke einer
beschleunigten
Grundbucheintragung durch Zerlegung oder Sonderung
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Bau- und Entwurfsvermessung
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Lage- und Höhenvermessungen
- Erstellen von Bestandsplänen als
Planungsgrundlage für Maßnahmen im
Hochbau, Tiefbau, Straßenbau,
Hochwasserschutz, Dorferneuerung usw.
- Absteckung der Entwürfe in der
Örtlichkeit
- Detailvermessung für Bauausführung
Leitungskataster
- Einmessung von Kanalschächten, Wasser-
Abwasser-, Gasleitungen, Bohrstellen etc.
zur Übernahme in
Geoinformationssysteme
Erdmassenberechnung
Tachymetrische
Gelände- und Querprofilaufnahmen
- Digitales Geländemodell DGM
Massenberechnungen
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aus Dreiecksprismen
- aus Querprofilen zwischen Begrenzungslinien
nach REB