Unsere Leistungen für Sie

Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen

     Qualifizierte Lage- und Höhenpläne zur Bauvorlage
     Schnurgerüsteinmessungen
     Einmessbescheinigungen nach Art. 72  Abs. 6  Satz 2  BayBO
     Sockel- und Abstandsflächenkontrollen

     Gebäudevermessung nach VermKatG Art. 8 Abs. 9
     Hierzu kann der Bauherr den Sachverständigen beauftragen.
     Dieser misst dann an Stelle des Vermessungsamtes das Gebäude ein
     und erstellt die zur Übergabe notwendigen Unterlagen.
     Das VA übernimmt danach den neuen Bestand in die Flurkarte.

Grundstücksteilungen

     Parzellierung von Baugrundstücken für Bauträger und Gemeinden zum
     Zwecke einer beschleunigten Grundbucheintragung durch Sonderung

  Bau- und Entwurfsvermessung

      Lage- und Höhenvermessungen
      Erstellen von Bestandsplänen als Planungsgrundlage für Maßnahmen
      im Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Hochwasserschutz, Dorferneuerung
      Absteckung der Entwürfe in der Örtlichkeit
      Detailvermessung für Bauausführung

 Leitungskataster     

      Einmessung von Schächten, Wasser- Abwasser-, Gasleitungen,
      Bohrstellen etc. zur Übernahme in Geoinformationssysteme

 Erdmassenberechnung

     Tachymetrische Gelände- und Querprofilaufnahmen
     Digitales Geländemodell DGM

     Massenberechnungen
     - aus Dreiecksprismen
     - aus Querprofilen zwischen Begrenzungslinien nach REB
 
 

http://vermessung.bayern.de/grenze/gebaeudeeinmessung.html